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Das sozialistische Programm der KPD
Arbeit und Gesellschaft
Politisches Leben
Außenbeziehungen
Für die folgenden Ziele tritt die KPD bereits heute ein. Sie
weiß jedoch, daß im Kampf für diese Ziele innerhalb
der kapitalistischen Ordnung nur diese oder jene Teilerfolge erzielt
werden können. Nach der Erringung der politischen Macht durch
die arbeitenden Menschen wird die KPD mit aller Kraft dafür
kämpfen, daß diese Ziele möglichst rasch verwirklicht
werden:
Arbeit und
Gesellschaft
1.) Industrie- und Handelsunternehmen, Banken und Versicherungskonzerne,
die Massenmedien sowie der große Grundbesitz werden entschädigungslos
enteignet und in Staatseigentum überführt, um die Grundlagen
für eine sozialistische Wirtschaftsordnung ohne Ausbeutung,
Arbeitslosigkeit, Arbeitshetze, Inflation und Wohnungsnot zu legen.
2.) Die chaotische, krisenhafte kapitalistische Wirtschaftsordnung,
in deren Mittelpunkt die Jagd nach Profit steht, wird einer gesellschaftlich
koordinierten und geplanten Produktion weichen, die der Befriedigung
der Bedürfnisse des Volkes dient. Die Koordinierung und Planung
der Produktion sowie der Verteilung der Produkte muß von Anfang
an auf einer Verbindung von staatlichen und gesellschaftlichen,
z.B. gewerkschaftlichen, Aktivitäten beruhen.
3.) Die arbeitenden Menschen haben das Recht, sich zu allen Fragen
des gesamtgesellschaftlichen Wirtschaftsplans jederzeit zu äußern
und diesen Plan vor seiner Verabschiedung zu diskutieren. Die Belegschaften
haben das Recht, den Teilplan für ihren Betrieb bzw. ihre Wirtschaftseinheit
vor der Verabschiedung zu diskutieren. Die Entscheidung über
den Gesamtplan wird durch das oberste Organ der Rätedemokratie
getroffen. Der Plan gibt dann verbindlich den Rahmen vor, innerhalb
dessen die einzelnen Betriebe eigenverantwortlich und selbständig
handeln, wobei sie gegenüber der Gesellschaft rechenschaftspflichtig
bleiben. Im Zuge der Durchführung des Plans werden die praktischen
Erfahrungen ständig zur Verbesserung und Konkretisierung genutzt.
4.) In den Betrieben und sonstigen Wirtschaftseinheiten haben die
arbeitenden Menschen das Recht, an allen Entscheidungen mitzuwirken,
die die Produktion und die Arbeitsbedingungen betreffen. Entsprechend
den jeweiligen Bedingungen müssen sie Rechte erhalten, auf
die Besetzung der Betriebsleitung Einfluß zu nehmen und diese
zukontrollieren. Sie haben das Streikrecht. Die Kontrolle über
Produktion und Verteilung durch die Belegschaft des jeweiligen Betriebs
wird durch überbetriebliche Kontrollorgane der arbeitenden
Menschen ergänzt, die jederzeit unangemeldet kontrollieren
können.
5.) Die Ausplünderung der Gesellschaft durch die Banken, die
Verschleuderung gesellschaftlicher Mittel durch Spekulation, der
Kapitalexport, das Streben nach Eroberung ausländischer Märkte
usw. werden sofort beseitigt. Wirtschaftliche Verschwendung und
Produktion von Verschleiß- und Schunderzeugnissen werden sofort
drastisch reduziert, der bürokratische Verwaltungsapparat in
Staat und Wirtschaft wird abgebaut. Ausgehend vom derzeitigen Stand
der Produktivkräfte und unter Berücksichtigung der Freisetzung
der schöpferischen Kräfte der arbeitenden Menschen und
der Beseitigung der Arbeitslosigkeit wird es möglich sein,
relativ schnell die Arbeitszeit erheblich zu verkürzen, Akkord-,
Schicht- und Nachtarbeit sowie Überstunden drastisch einzuschränken,
soziale Mißstände zu beseitigen und den Lebensstandard
zu erhöhen.
6.) Die Bezahlung erfolgt nach dem Leistungsprinzip. Ungerechtfertigte
und überhöhte Einkommensunterschiede werden sofort drastisch
reduziert und nach und nach weiter abgebaut, wobei das Tempo der
Verringerung der Einkommensunterschiede von den materiellen Möglichkeiten
und insbesondere von den Fortschritten beim Abbau der Teilung der
Gesellschaft in Leitende und Spezialisten einerseits und Ausführende
andererseits abhängt.
7.) Durch die Beseitigung der Herrschaft der Monopole und insbesondere
der Großbanken über den Staat entfällt die steuerliche
Ausplünderung der arbeitenden Menschen. Indirekte Steuern werden
sofort beseitigt. Wenn noch Steuern erhoben werden, wird das Steuersystem
für jede Staatsbürgerin und jeden Staatsbürger klar
und durchsichtig sein. Der Staat muß weitaus billiger arbeiten
als der bürgerliche Staat. Das Finanzgebaren des Staates muß
weitgehend offengelegt werden und kontrollierbar sein.
8.) Der Kapitalismus hat die Umwelt des Menschen in einem solchen
Maße zerstört, daß eine der wichtigsten Aufgaben
der Arbeitermacht darin bestehen wird, diese Schäden so weit
und so schnell wie möglich zu beseitigen. Die sozialistische
Produktion muß so organisiert werden, daß mit den natürlichen
Ressourcen des Menschen möglichst schonend umgegangen wird.
Es werden rasche und wirksame Maßnahmen zum Schutz der Umweltergriffen,
insbesondere:
* Überprüfung der Umweltbelastung durch alle Produktionstechniken.
Vorrang für Produktionstechniken, die die Umwelt nicht oder
nur gering belasten, auch wenn dadurch zunächst höhere
Kosten entstehen;
* rasche Einstellung jeglicher die Gesundheit und das Leben der
Menschen akut gefährdender Produktion wie z.B. Atomkraftwerke;
* Sofortmaßnahmen zur Einschränkung des Rohstoff- und
Energieverbrauchs;
* Ausbau der Massenverkehrsmittel, Reduzierung des Individualverkehrs,
soweit dieser mit der Gesundheit, dem Umweltschutz und anderen Erfordernissen
des gesellschaftlichen Lebens nicht vereinbar ist;
* Einführung des Verursacherprinzips, d.h. Betriebe, Einrichtungen
oder Personen, die die Umwelt schädigen, müssen dafür
aufkommen. Die gesellschaftlichen Kosten für Umweltschäden
und deren Beseitigung werden bei den Preisen von Produkten berücksichtigt.
9.) Der Kapitalismus ruiniert die Bauern, Handwerker und Kleingewerbetreibenden,
die von eigener Arbeit leben. Im Sozialismus werden sie die Möglichkeit
haben, die Früchte ihrer Arbeit ohne Angst und Sorgen zu genießen.
Mit der Enteignung der Banken werden ihre Schulden gestrichen. Mit
der Verstaatlichung der Nahrungsmittelmonopole werden die knechtenden
Ablieferungsverträge aufgehoben. Der sozialistische Staat wird
den Bäuerinnen und Bauern alle Betriebsmittel zu günstigen
Preisen liefern und ihre Produkte zu festen Preisen abnehmen. Um
die Bäuerinnen und Bauern von Großinvestitionen zu entlasten,
wird der sozialistische Staat ihnen das wichtigste landwirtschaftliche
Gerät zusammen mit Fachpersonal billig zur Verfügung stellen.
Bauern und Handwerker werden zum genossenschaftlichen Zusammenschluß
auf freiwilliger Grundlage ermutigt. Niemand wird dazu gezwungen.
Die Bauern und Handwerker werden die Möglichkeit haben, sich
von den Vorteilen praktisch zu überzeugen. Durch gemeinsames
Wirtschaften können die Bauern und Handwerker alle Möglichkeiten
und Rechte wie die Arbeiter erhalten, z.B. Recht auf Urlaub, Sozialleistungen,
sicherer Arbeitsplatz. Statt Vernichtung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
wird eine optimale Versorgung der Bevölkerung angestrebt. Statt
einer minderwertigen Massenproduktion voll Chemie (z.B. wässriges
Fleisch voll von Hormonen, giftgespritztes Obst und Gemüse)
wird eine qualitativ hochwertige landwirtschaftliche Produktion
möglichst frei von Giften und Rückständen angestrebt.
10.) Durch die allseitige Entwicklung sowohl der Städte als
auch des Landes in Bezug auf Produktion, Kultur und Infrastruktur
wird der vom Kapitalismus ererbte Gegensatz von Stadt und Land,
unter dem sowohl die Stadt- als auch die Landbevölkerung leidet,
so rasch wie möglich abgebaut.
11.) Die Jugend verkörpert die Zukunft der Gesellschaft. Vor
allem soll sie lernen, selbständig und verantwortlich zu handeln.
Der sozialistische Staat wird deshalb dafür sorgen, daß
die Jugend ihre Freizeit möglichst weitgehend selbst gestalten
kann. So wird er freie Jugendhäuser und eigene Initiativen
der Jugendlichen unterstützen. Ebenso soll die Jugend schon
möglichst früh auf freiwilliger Basis in die Verwaltung
von Staat und Wirtschaft einbezogen werden, damit sie aktiv an der
Zukunft der sozialistischen Gesellschaft mitarbeiten kann.
12.) Im Sozialismus wird die völlige rechtliche Gleichstellung
der Frau sofort hergestellt. Kindererziehung und Haushalt werden
als gesellschaftliche Aufgaben betrachtet, und entsprechende Einrichtungen
werden rasch geschaffen (Kinderkrippen und Kindergärten in
ausreichender Zahl mit Öffnungszeiten, die an die Arbeitszeiten
angepaßt sind; Essen in Kindergarten, Schule, Betrieb usw.).
In Ausbildung und Beruf werden Maßnahmen zur Herstellung gleicher
Chancen und zur besonderen Förderung von Frauen getroffen.
Aber die vollständige Gleichstellung der Frau, die Beseitigung
jeder Form gesellschaftlicher Benachteiligung gegenüber dem
Mann, kann nicht allein durch Gesetze und soziale Maßnahmen
erreicht werden. Sie muß erkämpft werden. Dieser Kampf
muß sich auch gegen patriarchalische Traditionen und Verhaltensweisen
und gegen rückständige Anschauungen richten.
13.) Mit der Beseitigung der Ausbeutung und Unterdrückung
der arbeitenden Menschen wird auch die besondere Ausbeutung und
Unterdrückung der ausländischen Arbeiterinnen und Arbeiter
abgeschafft. Alle, die in Deutschland bleiben wollen, erhalten die
deutsche Staatsbürgerschaft zuerkannt. Sie bekommen damit gleiche
Rechte, und zwar unabhängig davon, ob sie die bisherige Staatsbürgerschaft
behalten wollen. Sie haben das Recht, ihre Kultur frei zu pflegen.
14.) Die alten Menschen sind im Kapitalismus abgeschrieben, da
sie nicht ausreichend Profit bringen. Sie zählen nur noch als
Konsumenten. Sie sind vom gesellschaftlichen Leben abgeschnitten
und vegetieren oft nur am Rande des Existenzminimums. Häufig
sind sie auf Sozialhilfe angewiesen. Im Sozialismus erhält
jeder alte Mensch durch Einführung einer existenzsichernden
Mindestrente die Möglichkeit, selbständig zu leben. Statt
Altenghettos werden ausreichend altengerechte Wohnun- gen und Zimmer
in den Wohngebieten angeboten, um so alte Men-schen zu integrieren.
Bewußt wird die aktive Teilnahme von alten Menschen am gesellschaftlichen
Leben gefördert, um so auch von ihren Erfahrungen zu lernen.
15.) Das Bildungssystem wird grundlegend umstrukturiert. Es muß
die Aufhebung der Trennung von Kopf- und Handarbeit fördern.
Jeder soll die für ihn bestmögliche Bildung und Ausbildung
erhalten. Um bestehende Ungleichheiten abzubauen, erhalten Arbeiter-
und Bauernkinder besondere Förderung. Eliteschulen werden abgeschafft.
Wir streben ein Schulsystem an, das von allen gemeinsam durchlaufen
wird. Die Trennung von Schule und Produktion wird durch den polytechnischen
Unterricht, der der Vorbereitung auf das Berufsleben dient, aufgehoben.
Der Lehrkörper wird von den arbeitenden Menschen kontrolliert,
die Rechte der Eltern und Schüler werden erweitert. Die Inhalte
des Unterrichts sollen der Weiterentwicklung der sozialistischen
Gesellschaft dienen. Eine kritische Auseinandersetzung mit Mängeln
und Schwächen der Gesellschaft wird gefördert. Es sollen
selbstbewußte junge Menschen heranwachsen, die ihr Schicksal
in die Hand nehmen und Verantwortung für die Gesellschaft tragen.
Die Menschen müssen die Möglichkeit haben, ihr ganzes
Leben lang zu lernen und das erworbene Wissen mit ihren praktischen
Tätigkeiten zu verbinden.
16.) Die Kultur wird vom sozialistischen Staat gefördert.
Zum einen werden Möglichkeiten geschaffen, daß möglichst
viele Menschen selbst kulturell tätig werden können, zum
anderen sollen die Menschen die Möglichkeit haben, gute Kultur
zu konsumieren. Die Kultur soll vielfältig sein und den verschiedenen
Bedürfnissen nach schöpferischer Aktivität, Unterhaltung,
Bildung usw. entsprechen. Es darf keine staatliche Einheits-Kultur
geschaffen werden. Kultur menschenverachtenden, z.B. rassistischen,
völkerverhetzenden und pornographischen Inhalts wird verboten.
Politisches Leben
17.) Die Gewaltinstrumente des Kapitals - Militär, Polizei,
Geheimdienste, Justiz usw. - werden in der sozialistischen Revolution
zersetzt, entwaffnet und zerschlagen. Statt ihrer wird aus den Reihen
der arbeitenden Menschen eine neue Staatsmacht aufgebaut, die den
arbeitenden Menschen dient. Alle Instrumente des Arbeiterstaates,
die sich in der Revolution herausbilden werden, insbesondere seine
bewaffneten Organe, müssen von Beginn an der demokratischen
Kontrolle durch die arbeitenden Menschen unterliegen.
18.) An die Stelle des bürgerlichen Parlaments und der bürgerlichen
Regierung wird eine Rätedemokratie treten. Die Räte sind
auf allen Ebenen die Machtorgane des neuen Staates. Sie werden in
direkter und geheimer Wahl von den Staatsbürgerinnen und -bürgern
gewählt. Sie müssen regelmäßig Rechenschaft
über ihre Tätigkeit ablegen und können von den Wählerinnen
und Wählern jederzeit - also auch vorzeitig - abgewählt
werden. Möglichst viele Abgeordnete sollen ihre Berufstätigkeit
für die Zeit, in der sie Abgeordnete sind, nicht unterbrechen,
damit die Entscheidungen der Räte nicht nur von Berufspolitikern
gefällt werden. Abgeordnete erhalten als Entschädigung
für ihre Tätigkeit nicht mehr als einen durchschnittlichen
Facharbeiterlohn. Entsprechend den gegebenen Möglichkeiten
sollen auch Jugendliche in die Räte gewählt werden.
19.) Soweit möglich, werden Entscheidungen auf lokaler Ebene
und durch die Betroffenen selbst bzw. unter maximaler Einbeziehung
der Betroffenen gefällt.
20.) Es herrscht Meinungs-, Rede-, Demonstrations-, Versammlungs-
und Vereinigungsfreiheit. Forschung und Lehre sowie die Künste
werden im Rahmen der Beschlüsse der Räte sowie anderer
gesellschaftlicher Organisationen gefördert. Es wird allen
in diesem Bereich tätigen Menschen ein weiter Spielraum garantiert.
Die Medien werden verstaatlicht und von der Gesellschaft entsprechend
von ihr selbst gesetzten Regeln genutzt. Jeder hat entsprechend
diesen Regeln aktiv und passiv Zugang zu den Medien. Sie werden
so weit wie möglich lokal verwaltet. Überall muß
Platz für eine freie, ungeschminkte Auseinandersetzung über
die Weiterentwicklung der Gesellschaft, über Mängel und
Schwächen, über Alternativen usw. sein. Sexuelle Betätigung
wird vom Staat grundsätzlich als Privatsache der Beteiligten
angesehen sowie gegen Diskriminierungen geschützt, sofern dabei
keine physische oder psychische Gewalt ausgeübt wird oder sonst
Rechte anderer beeinträchtigt werden.
21.) Bestraft werden kann man nur für Handlungen, die gesetzlich
definiert und mit Strafe bedroht sind. Folgende Freiheiten werden
abgeschafft:
* das Recht, Organisationen zu bilden, die den Sozialismus stürzen
und den Kapitalismus wiederherstellen bzw. dies vorbereiten sowie
Propaganda dafür betreiben wollen;
* das Recht auf Ausbeutung und auf Privateigentum an Produktionsmitteln,
mit denen andere ausgebeutet werden;
* das Recht auf großen Grundbesitz. Grundbesitz ist nur zum
Eigenbedarf gestattet;
* das Recht auf faschistische und rassistische Propaganda und Organisierung;
* die Finanzierung politischer und gesellschaftlicher Organisationen
aus dem Ausland.
22.) Der sozialistische Staat wird sich im Kampf gegen konterrevolutionäre
Bestrebungen vor allem auf die arbeitenden Menschen selbst stützen.
Es muß ein ständiger Kampf gegen die Gefahr geführt
werden, daß sich solche Organe des Staates wie Militär,
Polizei und Geheimdienst verselbständigen und von den Interessen
der arbeitenden Menschen loslösen. So werden in der Armee formaler
Drill, Kadavergehorsam sowie Dienstgradunterschiede und -abzeichen
abgeschafft. Die Soldaten müssen Einfluß auf die Ernennung
von Offizieren und die Besetzung von leitenden Funktionsebenen nehmen
können. Entsprechendes gilt in der Polizei. Das Recht auf Wehrdienstverweigerung
wird gewährlei- stet. Der Geheimdienst untersteht wie jedes
staatliche Organ den Räten. Die grundlegende Orientierung seiner
Tätigkeit und seine Arbeitsmethoden unterliegen der öffentlichen
Diskussion und Kontrolle. Die führenden Personen des Geheimdienstes
sind der Öffentlichkeit bekannt. Das sozialistische Deutschland
wird kein Überwachungsstaat sein. Die systematische Erfassung
von allem und jedem ist den Staatsorganen verboten. Die Einrichtungen,
die der Imperialismus zur Überwachung der Bürgerinnen
und Bürger geschaffen hat, werden zerstört. Jegliche Form
von Folter ist verboten.
23.) Jede staatliche Tätigkeit unterliegt der unmittelbaren
Kontrolle der zuständigen Räte und so weit wie möglich
der unmittelbaren Kontrolle und Einflußnahme seitens der Staatsbürgerinnen
und Staatsbürger. Die Regierung, die Verwaltung und alle Staatsangestellten
(außer den Richtern) unterliegen den Weisungen der Räte.
Auf die Besetzung besonders wichtiger Stellen in Staat und Verwaltung
(z.B. Regierung bzw. Exekutivorgane der Räte auf den unteren
Ebenen, Richter, Lehrer, Leitungspersonen von Medien, Offiziere,
führende Personen von Polizei und Geheimdienst) können
die Staatsbürgerinnen und -bürger entsprechend den gegebenen
Möglichkeiten unmittelbaren Einfluß nehmen.
24.) Um die Kontrolle des Staates durch die Staatsbürgerinnen
undStaatsbürger zu ermöglichen, sind die Räte sowie
die Regierung und Verwaltung verpflichtet, nicht nur ihre Beschlüsse
und Entscheidun- gen offenzulegen, sondern auch die Ziele und Interessen,
die damit verbunden sind, die Methoden der Durchführung und
die Resultate. Beispielsweise sind Staatsorgane bei der Festsetzung
von Preisen verpflichtet, die Selbstkosten sowie die Beweggründe
anzugeben, aus denen heraus ein bestimmter Preis über bzw.
unter den Selbstkosten zuzüglich des durchschnittlichen Gewinnprozentsatzes
festgelegt wird, damit eine gesellschaftliche Diskussion über
die Preispolitik ermöglicht wird.
25.) Der Verwaltungsapparat wird so weit wie möglich vereinfacht.
Verordnungen, Vorschriften und Formulare müssen ebenfalls so
einfach wie möglich sein. Jeder Ansatz zu Bürokratie muß
bekämpft werden. Staatsangestellte werden entsprechend den
Löhnen in Industrie und Handel bezahlt. Sie nehmen regelmäßig
an der Produktion teil. Das Berufsbeamtentum wird abgeschafft.
26.) Der Staatsapparat darf nicht die Beute von Parteien sein.
Eine Finanzierung politischer Parteien aus dem Staatshaushalt ist
verboten. Parteien müssen sich ausschließlich auf freiwilliger
Grundlage aus Beiträgen und Spenden ihrer Mitglieder und Anhänger
finanzieren.
27.) Kirche und Staat werden getrennt. Kirchensteuer und religiöse
Kindererziehung an den Schulen werden abgeschafft. Der sozialistische
Staat wird die religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen
der Staatsbürger als deren Privatsache betrachten und das Recht
auf freie Religionsausübung im Rahmen der Gesetze gewährleisten.
28.) Die Richter sind unabhängig gegenüber anderen Stellen
des Staates, müssen aber in geeigneter Weise der Kontrolle
durch gesellschaftliche Organisationen und durch die arbeitenden
Menschen selbst unterliegen. Jede staatliche Maßnahme ist
durch Gerichte überprüfbar. Auf Rechtsanwälte darf
kein staatlicher Einfluß ausgeübt werden, soweit sie
im Rahmen der Gesetze ihre Funktionen ausüben.
29.) Die Justiz ist kostenlos. Die gesetzlichen Bestimmungen werden
so weit wie möglich vereinfacht. Ziel der Strafjustiz ist vor
allem der Schutz der Menschen und der sozialistischen Gesellschaft
gegen Kriminalität und gegen Versuche, den Kapitalismus wiederherzustellen.
Im Strafverfahren kann nur der- jenige verurteilt werden, dem seine
Straftat nachgewiesen wurde. Strafgefangene müssen während
und nach der Haft so behandelt werden, daß sie die Chance
der Resozialisierung haben. Ihre Menschenwürde muß geachtet
werden.
30.) Das sozialistische Deutschland wird ein Rechtsstaat sein,
in dem die Gesetze für jeden gelten. Dadurch wird es sich vom
angeblichen Rechtsstaat der BRD unterscheiden, in dem das gleiche
Recht für jeden nur formal ist, in dem diverse Gesetzesverstöße
und sogar Verbrechen der Reichen als Kavaliersdelikte oder gar nicht
geahndet werden. Ebenso wird es sich vom Willkürregime der
SED unterscheiden, in dem die Politbürokratie über den
Gesetzen stand.
Außenbeziehungen
31.) Das sozialistische Deutschland wird strikt seine Unabhängigkeit
wahren und die Unabhängigkeit anderer Staaten achten. Es wird
keine fremden Truppen und Militärstützpunkte auf seinem
Boden dulden. Alle imperialistischen Verträge werden annuliert.
Auslandsschulden an imperialistische Mächte werden nicht anerkannt.
Schulden industriell wenig entwickelter sowie abhängiger Staaten
gegenüber deutschen Monopolen und dem deutschen Staat werden
gestrichen. Das Eigentum ausländischer Kapitalisten in Deutschland
wird entschädigungslos enteignet und in Staatseigentum überführt.
Alle Verträge, die die Ausbeutung anderer Völker und Nationen
durch den deutschen Imperialismus zum Gegenstand haben, werden aufgehoben.
Das sozialistische Deutschland wird für das Selbstbestimmungsrecht
aller Völker und Nationen eintreten. Es wird keine Auslandsschulden
aufnehmen und auch nicht andere Staaten durch Kredite versklaven.
Der Export von Waren dient nicht der Eroberung fremder Märkte,
sondern der Befriedigung der Bedürfnisse der arbeitenden Menschen
und zur Finanzierung der dazu notwendigen Importe. Durch das Außenhandelsmonopol
des Staates wird die Einhaltung dieser Grundsätze gewährleistet.
32.) Grundlage der Außenpolitik des sozialistischen Deutschlands
werden die Prinzipien der Nichteinmischung, des gegenseitigen Vorteils
und der Völkerfreundschaft sein. Ebenso wird es solidarisch
mit dem Kampf der Arbeiter aller Länder für den Sozialismus
und dem Kampf aller Völker gegen den Imperialismus sein. Befreiten
Völkern und anderen sozialistischen Staaten wird es gegenseitige
brüderliche Hilfe und Beziehungen anbieten. Es wird jede imperialistische
Aggressions- und Kriegspolitik energisch bekämpfen und bestrebt
sein, seine Beziehungen zu den noch kapitalistischen Staaten auf
der Grundlage der friedlichen Koexistenz zuregeln. Es wird mit aller
Kraft für die weltweite Vernichtung von Massenvernichtungswaffen
eintreten. Es wird mit den Imperialisten keine Geschäfte auf
Kosten der Völker abschließen. Ebenso wird es keine Vorherrschaft
über andere Länder anstreben und keine Gebietsansprüche
gegenüber anderen Staaten erheben. Erst wenn der Sozialismus
auf der ganzen Welt gesiegt hat, wird es dauerhaften Frieden geben.
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