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Das sozialistische Programm der KPD

Arbeit und Gesellschaft

Politisches Leben

Außenbeziehungen

Für die folgenden Ziele tritt die KPD bereits heute ein. Sie weiß jedoch, daß im Kampf für diese Ziele innerhalb der kapitalistischen Ordnung nur diese oder jene Teilerfolge erzielt werden können. Nach der Erringung der politischen Macht durch die arbeitenden Menschen wird die KPD mit aller Kraft dafür kämpfen, daß diese Ziele möglichst rasch verwirklicht werden:

Arbeit und Gesellschaft

1.) Industrie- und Handelsunternehmen, Banken und Versicherungskonzerne, die Massenmedien sowie der große Grundbesitz werden entschädigungslos enteignet und in Staatseigentum überführt, um die Grundlagen für eine sozialistische Wirtschaftsordnung ohne Ausbeutung, Arbeitslosigkeit, Arbeitshetze, Inflation und Wohnungsnot zu legen.

2.) Die chaotische, krisenhafte kapitalistische Wirtschaftsordnung, in deren Mittelpunkt die Jagd nach Profit steht, wird einer gesellschaftlich koordinierten und geplanten Produktion weichen, die der Befriedigung der Bedürfnisse des Volkes dient. Die Koordinierung und Planung der Produktion sowie der Verteilung der Produkte muß von Anfang an auf einer Verbindung von staatlichen und gesellschaftlichen, z.B. gewerkschaftlichen, Aktivitäten beruhen.

3.) Die arbeitenden Menschen haben das Recht, sich zu allen Fragen des gesamtgesellschaftlichen Wirtschaftsplans jederzeit zu äußern und diesen Plan vor seiner Verabschiedung zu diskutieren. Die Belegschaften haben das Recht, den Teilplan für ihren Betrieb bzw. ihre Wirtschaftseinheit vor der Verabschiedung zu diskutieren. Die Entscheidung über den Gesamtplan wird durch das oberste Organ der Rätedemokratie getroffen. Der Plan gibt dann verbindlich den Rahmen vor, innerhalb dessen die einzelnen Betriebe eigenverantwortlich und selbständig handeln, wobei sie gegenüber der Gesellschaft rechenschaftspflichtig bleiben. Im Zuge der Durchführung des Plans werden die praktischen Erfahrungen ständig zur Verbesserung und Konkretisierung genutzt.

4.) In den Betrieben und sonstigen Wirtschaftseinheiten haben die arbeitenden Menschen das Recht, an allen Entscheidungen mitzuwirken, die die Produktion und die Arbeitsbedingungen betreffen. Entsprechend den jeweiligen Bedingungen müssen sie Rechte erhalten, auf die Besetzung der Betriebsleitung Einfluß zu nehmen und diese zukontrollieren. Sie haben das Streikrecht. Die Kontrolle über Produktion und Verteilung durch die Belegschaft des jeweiligen Betriebs wird durch überbetriebliche Kontrollorgane der arbeitenden Menschen ergänzt, die jederzeit unangemeldet kontrollieren können.

5.) Die Ausplünderung der Gesellschaft durch die Banken, die Verschleuderung gesellschaftlicher Mittel durch Spekulation, der Kapitalexport, das Streben nach Eroberung ausländischer Märkte usw. werden sofort beseitigt. Wirtschaftliche Verschwendung und Produktion von Verschleiß- und Schunderzeugnissen werden sofort drastisch reduziert, der bürokratische Verwaltungsapparat in Staat und Wirtschaft wird abgebaut. Ausgehend vom derzeitigen Stand der Produktivkräfte und unter Berücksichtigung der Freisetzung der schöpferischen Kräfte der arbeitenden Menschen und der Beseitigung der Arbeitslosigkeit wird es möglich sein, relativ schnell die Arbeitszeit erheblich zu verkürzen, Akkord-, Schicht- und Nachtarbeit sowie Überstunden drastisch einzuschränken, soziale Mißstände zu beseitigen und den Lebensstandard zu erhöhen.

6.) Die Bezahlung erfolgt nach dem Leistungsprinzip. Ungerechtfertigte und überhöhte Einkommensunterschiede werden sofort drastisch reduziert und nach und nach weiter abgebaut, wobei das Tempo der Verringerung der Einkommensunterschiede von den materiellen Möglichkeiten und insbesondere von den Fortschritten beim Abbau der Teilung der Gesellschaft in Leitende und Spezialisten einerseits und Ausführende andererseits abhängt.

7.) Durch die Beseitigung der Herrschaft der Monopole und insbesondere der Großbanken über den Staat entfällt die steuerliche Ausplünderung der arbeitenden Menschen. Indirekte Steuern werden sofort beseitigt. Wenn noch Steuern erhoben werden, wird das Steuersystem für jede Staatsbürgerin und jeden Staatsbürger klar und durchsichtig sein. Der Staat muß weitaus billiger arbeiten als der bürgerliche Staat. Das Finanzgebaren des Staates muß weitgehend offengelegt werden und kontrollierbar sein.

8.) Der Kapitalismus hat die Umwelt des Menschen in einem solchen Maße zerstört, daß eine der wichtigsten Aufgaben der Arbeitermacht darin bestehen wird, diese Schäden so weit und so schnell wie möglich zu beseitigen. Die sozialistische Produktion muß so organisiert werden, daß mit den natürlichen Ressourcen des Menschen möglichst schonend umgegangen wird. Es werden rasche und wirksame Maßnahmen zum Schutz der Umweltergriffen, insbesondere:

* Überprüfung der Umweltbelastung durch alle Produktionstechniken. Vorrang für Produktionstechniken, die die Umwelt nicht oder nur gering belasten, auch wenn dadurch zunächst höhere Kosten entstehen;
* rasche Einstellung jeglicher die Gesundheit und das Leben der Menschen akut gefährdender Produktion wie z.B. Atomkraftwerke;
* Sofortmaßnahmen zur Einschränkung des Rohstoff- und Energieverbrauchs;
* Ausbau der Massenverkehrsmittel, Reduzierung des Individualverkehrs, soweit dieser mit der Gesundheit, dem Umweltschutz und anderen Erfordernissen des gesellschaftlichen Lebens nicht vereinbar ist;
* Einführung des Verursacherprinzips, d.h. Betriebe, Einrichtungen oder Personen, die die Umwelt schädigen, müssen dafür aufkommen. Die gesellschaftlichen Kosten für Umweltschäden und deren Beseitigung werden bei den Preisen von Produkten berücksichtigt.

9.) Der Kapitalismus ruiniert die Bauern, Handwerker und Kleingewerbetreibenden, die von eigener Arbeit leben. Im Sozialismus werden sie die Möglichkeit haben, die Früchte ihrer Arbeit ohne Angst und Sorgen zu genießen. Mit der Enteignung der Banken werden ihre Schulden gestrichen. Mit der Verstaatlichung der Nahrungsmittelmonopole werden die knechtenden Ablieferungsverträge aufgehoben. Der sozialistische Staat wird den Bäuerinnen und Bauern alle Betriebsmittel zu günstigen Preisen liefern und ihre Produkte zu festen Preisen abnehmen. Um die Bäuerinnen und Bauern von Großinvestitionen zu entlasten, wird der sozialistische Staat ihnen das wichtigste landwirtschaftliche Gerät zusammen mit Fachpersonal billig zur Verfügung stellen. Bauern und Handwerker werden zum genossenschaftlichen Zusammenschluß auf freiwilliger Grundlage ermutigt. Niemand wird dazu gezwungen. Die Bauern und Handwerker werden die Möglichkeit haben, sich von den Vorteilen praktisch zu überzeugen. Durch gemeinsames Wirtschaften können die Bauern und Handwerker alle Möglichkeiten und Rechte wie die Arbeiter erhalten, z.B. Recht auf Urlaub, Sozialleistungen, sicherer Arbeitsplatz. Statt Vernichtung landwirtschaftlicher Erzeugnisse wird eine optimale Versorgung der Bevölkerung angestrebt. Statt einer minderwertigen Massenproduktion voll Chemie (z.B. wässriges Fleisch voll von Hormonen, giftgespritztes Obst und Gemüse) wird eine qualitativ hochwertige landwirtschaftliche Produktion möglichst frei von Giften und Rückständen angestrebt.

10.) Durch die allseitige Entwicklung sowohl der Städte als auch des Landes in Bezug auf Produktion, Kultur und Infrastruktur wird der vom Kapitalismus ererbte Gegensatz von Stadt und Land, unter dem sowohl die Stadt- als auch die Landbevölkerung leidet, so rasch wie möglich abgebaut.

11.) Die Jugend verkörpert die Zukunft der Gesellschaft. Vor allem soll sie lernen, selbständig und verantwortlich zu handeln. Der sozialistische Staat wird deshalb dafür sorgen, daß die Jugend ihre Freizeit möglichst weitgehend selbst gestalten kann. So wird er freie Jugendhäuser und eigene Initiativen der Jugendlichen unterstützen. Ebenso soll die Jugend schon möglichst früh auf freiwilliger Basis in die Verwaltung von Staat und Wirtschaft einbezogen werden, damit sie aktiv an der Zukunft der sozialistischen Gesellschaft mitarbeiten kann.

12.) Im Sozialismus wird die völlige rechtliche Gleichstellung der Frau sofort hergestellt. Kindererziehung und Haushalt werden als gesellschaftliche Aufgaben betrachtet, und entsprechende Einrichtungen werden rasch geschaffen (Kinderkrippen und Kindergärten in ausreichender Zahl mit Öffnungszeiten, die an die Arbeitszeiten angepaßt sind; Essen in Kindergarten, Schule, Betrieb usw.). In Ausbildung und Beruf werden Maßnahmen zur Herstellung gleicher Chancen und zur besonderen Förderung von Frauen getroffen. Aber die vollständige Gleichstellung der Frau, die Beseitigung jeder Form gesellschaftlicher Benachteiligung gegenüber dem Mann, kann nicht allein durch Gesetze und soziale Maßnahmen erreicht werden. Sie muß erkämpft werden. Dieser Kampf muß sich auch gegen patriarchalische Traditionen und Verhaltensweisen und gegen rückständige Anschauungen richten.

13.) Mit der Beseitigung der Ausbeutung und Unterdrückung der arbeitenden Menschen wird auch die besondere Ausbeutung und Unterdrückung der ausländischen Arbeiterinnen und Arbeiter abgeschafft. Alle, die in Deutschland bleiben wollen, erhalten die deutsche Staatsbürgerschaft zuerkannt. Sie bekommen damit gleiche Rechte, und zwar unabhängig davon, ob sie die bisherige Staatsbürgerschaft behalten wollen. Sie haben das Recht, ihre Kultur frei zu pflegen.

14.) Die alten Menschen sind im Kapitalismus abgeschrieben, da sie nicht ausreichend Profit bringen. Sie zählen nur noch als Konsumenten. Sie sind vom gesellschaftlichen Leben abgeschnitten und vegetieren oft nur am Rande des Existenzminimums. Häufig sind sie auf Sozialhilfe angewiesen. Im Sozialismus erhält jeder alte Mensch durch Einführung einer existenzsichernden Mindestrente die Möglichkeit, selbständig zu leben. Statt Altenghettos werden ausreichend altengerechte Wohnun- gen und Zimmer in den Wohngebieten angeboten, um so alte Men-schen zu integrieren. Bewußt wird die aktive Teilnahme von alten Menschen am gesellschaftlichen Leben gefördert, um so auch von ihren Erfahrungen zu lernen.

15.) Das Bildungssystem wird grundlegend umstrukturiert. Es muß die Aufhebung der Trennung von Kopf- und Handarbeit fördern. Jeder soll die für ihn bestmögliche Bildung und Ausbildung erhalten. Um bestehende Ungleichheiten abzubauen, erhalten Arbeiter- und Bauernkinder besondere Förderung. Eliteschulen werden abgeschafft. Wir streben ein Schulsystem an, das von allen gemeinsam durchlaufen wird. Die Trennung von Schule und Produktion wird durch den polytechnischen Unterricht, der der Vorbereitung auf das Berufsleben dient, aufgehoben. Der Lehrkörper wird von den arbeitenden Menschen kontrolliert, die Rechte der Eltern und Schüler werden erweitert. Die Inhalte des Unterrichts sollen der Weiterentwicklung der sozialistischen Gesellschaft dienen. Eine kritische Auseinandersetzung mit Mängeln und Schwächen der Gesellschaft wird gefördert. Es sollen selbstbewußte junge Menschen heranwachsen, die ihr Schicksal in die Hand nehmen und Verantwortung für die Gesellschaft tragen. Die Menschen müssen die Möglichkeit haben, ihr ganzes Leben lang zu lernen und das erworbene Wissen mit ihren praktischen Tätigkeiten zu verbinden.

16.) Die Kultur wird vom sozialistischen Staat gefördert. Zum einen werden Möglichkeiten geschaffen, daß möglichst viele Menschen selbst kulturell tätig werden können, zum anderen sollen die Menschen die Möglichkeit haben, gute Kultur zu konsumieren. Die Kultur soll vielfältig sein und den verschiedenen Bedürfnissen nach schöpferischer Aktivität, Unterhaltung, Bildung usw. entsprechen. Es darf keine staatliche Einheits-Kultur geschaffen werden. Kultur menschenverachtenden, z.B. rassistischen, völkerverhetzenden und pornographischen Inhalts wird verboten.

Politisches Leben

17.) Die Gewaltinstrumente des Kapitals - Militär, Polizei, Geheimdienste, Justiz usw. - werden in der sozialistischen Revolution zersetzt, entwaffnet und zerschlagen. Statt ihrer wird aus den Reihen der arbeitenden Menschen eine neue Staatsmacht aufgebaut, die den arbeitenden Menschen dient. Alle Instrumente des Arbeiterstaates, die sich in der Revolution herausbilden werden, insbesondere seine bewaffneten Organe, müssen von Beginn an der demokratischen Kontrolle durch die arbeitenden Menschen unterliegen.

18.) An die Stelle des bürgerlichen Parlaments und der bürgerlichen Regierung wird eine Rätedemokratie treten. Die Räte sind auf allen Ebenen die Machtorgane des neuen Staates. Sie werden in direkter und geheimer Wahl von den Staatsbürgerinnen und -bürgern gewählt. Sie müssen regelmäßig Rechenschaft über ihre Tätigkeit ablegen und können von den Wählerinnen und Wählern jederzeit - also auch vorzeitig - abgewählt werden. Möglichst viele Abgeordnete sollen ihre Berufstätigkeit für die Zeit, in der sie Abgeordnete sind, nicht unterbrechen, damit die Entscheidungen der Räte nicht nur von Berufspolitikern gefällt werden. Abgeordnete erhalten als Entschädigung für ihre Tätigkeit nicht mehr als einen durchschnittlichen Facharbeiterlohn. Entsprechend den gegebenen Möglichkeiten sollen auch Jugendliche in die Räte gewählt werden.

19.) Soweit möglich, werden Entscheidungen auf lokaler Ebene und durch die Betroffenen selbst bzw. unter maximaler Einbeziehung der Betroffenen gefällt.

20.) Es herrscht Meinungs-, Rede-, Demonstrations-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit. Forschung und Lehre sowie die Künste werden im Rahmen der Beschlüsse der Räte sowie anderer gesellschaftlicher Organisationen gefördert. Es wird allen in diesem Bereich tätigen Menschen ein weiter Spielraum garantiert. Die Medien werden verstaatlicht und von der Gesellschaft entsprechend von ihr selbst gesetzten Regeln genutzt. Jeder hat entsprechend diesen Regeln aktiv und passiv Zugang zu den Medien. Sie werden so weit wie möglich lokal verwaltet. Überall muß Platz für eine freie, ungeschminkte Auseinandersetzung über die Weiterentwicklung der Gesellschaft, über Mängel und Schwächen, über Alternativen usw. sein. Sexuelle Betätigung wird vom Staat grundsätzlich als Privatsache der Beteiligten angesehen sowie gegen Diskriminierungen geschützt, sofern dabei keine physische oder psychische Gewalt ausgeübt wird oder sonst Rechte anderer beeinträchtigt werden.

21.) Bestraft werden kann man nur für Handlungen, die gesetzlich definiert und mit Strafe bedroht sind. Folgende Freiheiten werden abgeschafft:

* das Recht, Organisationen zu bilden, die den Sozialismus stürzen und den Kapitalismus wiederherstellen bzw. dies vorbereiten sowie Propaganda dafür betreiben wollen;
* das Recht auf Ausbeutung und auf Privateigentum an Produktionsmitteln, mit denen andere ausgebeutet werden;
* das Recht auf großen Grundbesitz. Grundbesitz ist nur zum Eigenbedarf gestattet;
* das Recht auf faschistische und rassistische Propaganda und Organisierung;
* die Finanzierung politischer und gesellschaftlicher Organisationen aus dem Ausland.

22.) Der sozialistische Staat wird sich im Kampf gegen konterrevolutionäre Bestrebungen vor allem auf die arbeitenden Menschen selbst stützen. Es muß ein ständiger Kampf gegen die Gefahr geführt werden, daß sich solche Organe des Staates wie Militär, Polizei und Geheimdienst verselbständigen und von den Interessen der arbeitenden Menschen loslösen. So werden in der Armee formaler Drill, Kadavergehorsam sowie Dienstgradunterschiede und -abzeichen abgeschafft. Die Soldaten müssen Einfluß auf die Ernennung von Offizieren und die Besetzung von leitenden Funktionsebenen nehmen können. Entsprechendes gilt in der Polizei. Das Recht auf Wehrdienstverweigerung wird gewährlei- stet. Der Geheimdienst untersteht wie jedes staatliche Organ den Räten. Die grundlegende Orientierung seiner Tätigkeit und seine Arbeitsmethoden unterliegen der öffentlichen Diskussion und Kontrolle. Die führenden Personen des Geheimdienstes sind der Öffentlichkeit bekannt. Das sozialistische Deutschland wird kein Überwachungsstaat sein. Die systematische Erfassung von allem und jedem ist den Staatsorganen verboten. Die Einrichtungen, die der Imperialismus zur Überwachung der Bürgerinnen und Bürger geschaffen hat, werden zerstört. Jegliche Form von Folter ist verboten.

23.) Jede staatliche Tätigkeit unterliegt der unmittelbaren Kontrolle der zuständigen Räte und so weit wie möglich der unmittelbaren Kontrolle und Einflußnahme seitens der Staatsbürgerinnen und Staatsbürger. Die Regierung, die Verwaltung und alle Staatsangestellten (außer den Richtern) unterliegen den Weisungen der Räte. Auf die Besetzung besonders wichtiger Stellen in Staat und Verwaltung (z.B. Regierung bzw. Exekutivorgane der Räte auf den unteren Ebenen, Richter, Lehrer, Leitungspersonen von Medien, Offiziere, führende Personen von Polizei und Geheimdienst) können die Staatsbürgerinnen und -bürger entsprechend den gegebenen Möglichkeiten unmittelbaren Einfluß nehmen.

24.) Um die Kontrolle des Staates durch die Staatsbürgerinnen undStaatsbürger zu ermöglichen, sind die Räte sowie die Regierung und Verwaltung verpflichtet, nicht nur ihre Beschlüsse und Entscheidun- gen offenzulegen, sondern auch die Ziele und Interessen, die damit verbunden sind, die Methoden der Durchführung und die Resultate. Beispielsweise sind Staatsorgane bei der Festsetzung von Preisen verpflichtet, die Selbstkosten sowie die Beweggründe anzugeben, aus denen heraus ein bestimmter Preis über bzw. unter den Selbstkosten zuzüglich des durchschnittlichen Gewinnprozentsatzes festgelegt wird, damit eine gesellschaftliche Diskussion über die Preispolitik ermöglicht wird.

25.) Der Verwaltungsapparat wird so weit wie möglich vereinfacht. Verordnungen, Vorschriften und Formulare müssen ebenfalls so einfach wie möglich sein. Jeder Ansatz zu Bürokratie muß bekämpft werden. Staatsangestellte werden entsprechend den Löhnen in Industrie und Handel bezahlt. Sie nehmen regelmäßig an der Produktion teil. Das Berufsbeamtentum wird abgeschafft.

26.) Der Staatsapparat darf nicht die Beute von Parteien sein. Eine Finanzierung politischer Parteien aus dem Staatshaushalt ist verboten. Parteien müssen sich ausschließlich auf freiwilliger Grundlage aus Beiträgen und Spenden ihrer Mitglieder und Anhänger finanzieren.

27.) Kirche und Staat werden getrennt. Kirchensteuer und religiöse Kindererziehung an den Schulen werden abgeschafft. Der sozialistische Staat wird die religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen der Staatsbürger als deren Privatsache betrachten und das Recht auf freie Religionsausübung im Rahmen der Gesetze gewährleisten.

28.) Die Richter sind unabhängig gegenüber anderen Stellen des Staates, müssen aber in geeigneter Weise der Kontrolle durch gesellschaftliche Organisationen und durch die arbeitenden Menschen selbst unterliegen. Jede staatliche Maßnahme ist durch Gerichte überprüfbar. Auf Rechtsanwälte darf kein staatlicher Einfluß ausgeübt werden, soweit sie im Rahmen der Gesetze ihre Funktionen ausüben.

29.) Die Justiz ist kostenlos. Die gesetzlichen Bestimmungen werden so weit wie möglich vereinfacht. Ziel der Strafjustiz ist vor allem der Schutz der Menschen und der sozialistischen Gesellschaft gegen Kriminalität und gegen Versuche, den Kapitalismus wiederherzustellen. Im Strafverfahren kann nur der- jenige verurteilt werden, dem seine Straftat nachgewiesen wurde. Strafgefangene müssen während und nach der Haft so behandelt werden, daß sie die Chance der Resozialisierung haben. Ihre Menschenwürde muß geachtet werden.

30.) Das sozialistische Deutschland wird ein Rechtsstaat sein, in dem die Gesetze für jeden gelten. Dadurch wird es sich vom angeblichen Rechtsstaat der BRD unterscheiden, in dem das gleiche Recht für jeden nur formal ist, in dem diverse Gesetzesverstöße und sogar Verbrechen der Reichen als Kavaliersdelikte oder gar nicht geahndet werden. Ebenso wird es sich vom Willkürregime der SED unterscheiden, in dem die Politbürokratie über den Gesetzen stand.

Außenbeziehungen

31.) Das sozialistische Deutschland wird strikt seine Unabhängigkeit wahren und die Unabhängigkeit anderer Staaten achten. Es wird keine fremden Truppen und Militärstützpunkte auf seinem Boden dulden. Alle imperialistischen Verträge werden annuliert. Auslandsschulden an imperialistische Mächte werden nicht anerkannt. Schulden industriell wenig entwickelter sowie abhängiger Staaten gegenüber deutschen Monopolen und dem deutschen Staat werden gestrichen. Das Eigentum ausländischer Kapitalisten in Deutschland wird entschädigungslos enteignet und in Staatseigentum überführt. Alle Verträge, die die Ausbeutung anderer Völker und Nationen durch den deutschen Imperialismus zum Gegenstand haben, werden aufgehoben. Das sozialistische Deutschland wird für das Selbstbestimmungsrecht aller Völker und Nationen eintreten. Es wird keine Auslandsschulden aufnehmen und auch nicht andere Staaten durch Kredite versklaven. Der Export von Waren dient nicht der Eroberung fremder Märkte, sondern der Befriedigung der Bedürfnisse der arbeitenden Menschen und zur Finanzierung der dazu notwendigen Importe. Durch das Außenhandelsmonopol des Staates wird die Einhaltung dieser Grundsätze gewährleistet.

32.) Grundlage der Außenpolitik des sozialistischen Deutschlands werden die Prinzipien der Nichteinmischung, des gegenseitigen Vorteils und der Völkerfreundschaft sein. Ebenso wird es solidarisch mit dem Kampf der Arbeiter aller Länder für den Sozialismus und dem Kampf aller Völker gegen den Imperialismus sein. Befreiten Völkern und anderen sozialistischen Staaten wird es gegenseitige brüderliche Hilfe und Beziehungen anbieten. Es wird jede imperialistische Aggressions- und Kriegspolitik energisch bekämpfen und bestrebt sein, seine Beziehungen zu den noch kapitalistischen Staaten auf der Grundlage der friedlichen Koexistenz zuregeln. Es wird mit aller Kraft für die weltweite Vernichtung von Massenvernichtungswaffen eintreten. Es wird mit den Imperialisten keine Geschäfte auf Kosten der Völker abschließen. Ebenso wird es keine Vorherrschaft über andere Länder anstreben und keine Gebietsansprüche gegenüber anderen Staaten erheben. Erst wenn der Sozialismus auf der ganzen Welt gesiegt hat, wird es dauerhaften Frieden geben.

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Erklärung von Toufan, 11. Dezember 2007

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Der Iran im Fadenkreuz der Imperialisten.
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