Studie bestätigt:
Staat hört ungesetzlich ab
Es ist nicht verwunderlich, aber nun ist es von einer Studie der Universität Bielefeld bestätigt: Bei der Mehrzahl von Telefonüberwachungen verstoßen Richter und Staatsanwälte gegen geltendes Recht. (FR 10.1.)
Von mehr als 500 untersuchten Fällen war nahezu jeder einzelne ein Gesetzesbruch. Nur drei Prozent der Betroffenen wurden nach einer Telefonüberwachung von den Staatsanwaltschaften informiert, obwohl dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Praktisch, denn wer nichts weiß, kann sich auch nicht wehren.
Seit 1995 habe sich die Zahl der abgehörten Telefonanschlüsse von 3.800 auf 20.000 mehr als verfünffacht. Dabei dürften diejenigen Fälle, in denen die Spitzeldienste ohne Einwilligung von Justizorganen abhören, nicht erfaßt sein, und die Zahl dieser Fälle dürfte weit höher sein.
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