url: www.kpd-online.info/rmprint/1020

ROTER MORGEN online 2, 2008




Zug der Erinnerung

22.04.2008

Der „Zug der Erinnerung“ ist in Berlin angekommen. Mit der Wanderausstellung „Zug der Erinnerung“ informieren verschiedene Bürgerinitiativen an Kinder und Jugendliche, die während der Nazizeit mit der Reichsbahn in das Vernichtungslager von Auschwitz transportiert worden sind. Unser Bild zeigt eine Szene von der Deportation in Hanau. Die Ausstellung enthüllt nicht nur das tragische Schicksal der deportierten Kinder, sondern vor allem auch die verbrecherische Rolle der Reichsbahn und ihrer hohen Funktionäre. Funktionäre wie z.B. den faschistischen Verkehrsminister Dorpmüller.
Er wurde nie als Massenmörder angeklagt und verurteilt. Im Gegenteil, nach ihm sind noch heute Versammlungssäle der Deutschen Bahn benannt und die Bundesrepublik bezahlt aus Steuermitteln die Pflege seines Grabes. Logistiker der Reichsbahn, die schwerer Verbrechen beschuldigt waren, wurden zu später zu Direktoren der Bundesbahn ernannt.
Darüber hinaus hat sich die Reichsbahn die Deportationen mit Millionen Reichsmark teuer bezahlen lassen.
Das Interesse an der Ausstellung ist überwältigend. Inzwischen dürfte sie von über 100.000 Besuchern gesehen worden sein. Schon am ersten Tag kamen über 10.00 Menschen in den Berliner Ostbahnhof. Dort, wie auch an den anderen Haltestationen kommt es in den Ausstellungswagen immer wieder zu erschütternden Äußerungen von Trauer und Beschämung.
Es ist ein unerhörter Skandal, dass die Deutsche Bahn als Rechtsnachfolgerin der Reichsbahn von Anfang an versucht hat, die Ausstellung zu verhindern und die Einfahrt des Zuges in ihre Bahnhöfe zu verbieten. So gelang es ihr, die Ausstellung um drei Jahre zu verzögern. Erst auf erheblichen öffentlichen Druck stimmte sie einer Öffnung ihrer Bahnhöfe zu.
Aber auch jetzt noch macht die Bahn Schwierigkeiten. So durfte der „Zug der Erinnerung“ etwa.nicht im Berliner Bauptbahnhof Station machen.
Vor allem aber: Die Bahn verlangt allein 25.000 Euro für die Nutzung der Schienen, 70.000 Euro für die Nutzung der Bahnhöfe, 10.000 Euro für das Abstellen der Ausstellungswagen und außerdem erhebliche Summen für den Anschluss der Wagen an das Stromnetz.
Damit muss Schluss sein. Die Bahn darf keine Kosten geltend machen. Im Gegenteil, es ist ihre Pflicht und Schuldigkeit alle Kosten der Ausstellung ohne Bedingungen zu übernehmen.


© Verlag Roter Morgen, Postfach 900 753, 60447 Frankfurt/M.