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Leiharbeit auf dem Vormarsch

22.04.2008

Die Leiharbeit hat sich seit Einführung der Hartz-Gesetze im Jahr 2004 enorm ausgeweitet. Nach Angaben der IG Metall stieg die Zahl der LeiharbeiterInnen in der Gesamtwirtschaft von 394.000 im Jahr 2004 auf 730.000 Mitte 2007 – unter Berücksichtigung der Wanderbewegung beim Leiharbeitseinsatz liegt sie nach Schätzungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung sogar bei 900.000. Ebenso hat sich die Zahl geringfügig Beschäftigter (Beschäftigter in Mini-Jobs) von 4,8 Millionen im März 2003 auf über 6,9 Millionen im Juni 2007 gesteigert. Knapp 5 Millionen davon waren KollegInnen, die ausschließlich einer geringfügigen Beschäftigung nachgingen (www.sozialpolitik-aktuell.de).
Leiharbeit vor allem in der Metall- und Elektroindustrie

Zeitgleich mit der Ausweitung von Leiharbeit und Mini-Jobs hat die Zahl der Beschäftigten mit regulären sozialversicherungspflichtigen Vollzeitstellen – wen wundert es – deutlich abgenommen, und zwar um 1,3 Millionen allein im Zeitraum zwischen 2004 und 2006 (sozialpolitik-aktuell).

Besonders groß ist die Nachfrage nach Leiharbeit typischerweise in der Metall- und Elektroindustrie. Dementsprechend deutlich war hier auch der Zuwachs zu verzeichnen: Im Kraftfahrzeugbau stieg die Zahl der Leiharbeitsverhältnisse zwischen Juni 2006 und Juni 2007 um 36,1 Prozent, in der Feinmechanik und Optik um 33,8 Prozent, in der Elektrotechnik um 33,3 Prozent, im Maschinenbau um 28,3 Prozent und in der Branche insgesamt um 25 Prozent. Insgesamt beträgt die Zahl der LeiharbeiterInnen in der Metall- und Elektroindustrie aktuell rund 215.000 (260.000 unter Berücksichtigung der Fluktuation; Quelle: „Wirtschaft aktuell“, Broschüre der IG Metall, Nr. 09/2008)

Was Leiharbeit für die Kapitalisten so attraktiv macht

Die genannten Zahlen machen bereits deutlich, dass Leiharbeit nicht zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit führt, wie es uns Politiker und pseudowissenschaftliche bürgerliche Analysen weißmachen wollen. Ganz im Gegenteil werden im Zuge der Ausweitung von Leiharbeit Vollzeitstellen abgebaut. Stammbelegschaften werden reduziert und zu bedeutenden Teilen durch „flexible“ Arbeitskräfte ersetzt, die nach Belieben angeheuert und wieder weggeschickt werden können. Die Ausdehnung der Leiharbeit ist damit Ausdruck des Umstands, dass die Nachfrage der Unternehmen nach der Ware Arbeitskraft sinkt. Dies geschieht in Krisenzeiten besonders stark.

Die Maßnahmen der sogenannten Flexibilisierung, worunter Leiharbeit und Mini-Jobs fallen, dienen den Kapitalisten zur Steigerung der Mehrwertrate (auch: Ausbeutungsrate). Die Mehrwertrate ist das Verhältnis zwischen dem Mehrwert – also grob gesagt: dem Gewinn – und dem sogenannten variablen Kapitalteil, grob gesagt: den Lohnkosten. Steigerung der Mehrwertrate heißt: der Anteil des Arbeitstages, an dem der Arbeiter Gewinn für den Kapitalisten produziert, steigt im Verhältnis zum Anteil des Arbeitstages, an dem der Arbeiter seinen eigenen Lohn erarbeitet.

Leiharbeit und Mini-Jobs sind beliebte Mittel der Kapitalisten, die Mehrwertrate zu steigern, indem Lohnkosten reduziert werden. Bei Arbeitsverhältnissen unter 400 Euro brutto zahlen die Unternehmen deutlich weniger Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Das geht so weit, dass es vielfach billiger für das Unternehmen ist, mehrere Mini-Jobber einzustellen als eine Vollzeitkraft – auf Kosten der Staatskasse und damit der werktätigen Menschen.

Für LeiharbeiterInnen fallen den Kapitalisten keine „unproduktiven“ Kosten wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsgeld, Kosten für die Personalsuche usw. an. Ist der Arbeiter krank, ist das das Problem der Leihfirma und sie muss sofort Ersatz in den Entleihbetrieb schicken. Ist die Auftragslage gut, kann der Kapitalist seine Maschinenlaufzeiten durch Leiharbeit nach Belieben ausdehnen, was ihm mehr Gewinn bringt. Gehen die Aufträge zurück, kann er die Leihbeschäftigten ohne lästige Kündigungsfristen, Abfindungen usw. wieder wegschicken. Für uns Beschäftigte bedeutet das: Leiharbeit ist ein Mittel der Kapitalisten, uns nach Belieben ihren Rhythmus aufzuzwingen.

Leiharbeit bedeutet ständigen Wechsel des Betriebs. Mehr als fünfzig Prozent der Beschäftigungsverhältnisse mit Verleihfirmen dauerten im Jahr 2006 zwischen einer Woche und drei Monaten (Bellmann, Kühl, „Weitere Expansion der Leiharbeit?“, Studie der Hans-Böckler-Stiftung). Dementsprechend kurz waren die betroffenen KollegInnen in den entsprechenden Entleihbetrieben tätig. Dadurch wird ein gemeinsames Eintreten der Beschäftigten für ihre Interessen erschwert. Häufig werden LeiharbeiterInnen gezielt als Streikbrecher angeheuert, z.B. während des Streiks beim Flugzeugcaterer Gate Gourmet im Winter 2005/2006. Leiharbeit ist also auch eine politische Waffe der Kapitalistenklasse gegen uns ArbeiterInnen und untere Angestellte.

Vor allem aber werden LeiharbeiterInnen im Durchschnitt deutlich schlechter bezahlt als ihre KollegInnen mit regulärer Beschäftigung. Nach Angaben des WDR verdienen LeiharbeiterInnen in Nordrhein-Westfalen oft nur die Hälfte dessen, was ihre festangestellten KollegInnen für die gleiche Arbeit erhalten. In anderen Bundesländern verhält es sich nicht anders.

Für die Kapitalisten handelt es sich damit um ein lukratives Geschäft: Mittlerweile richten viele Unternehmen unter ihrem eigenen Dach Verleihfirmen ein. Sie bezahlen dann die üblichen Dumpinglöhne an die Leihbeschäftigten und sparen obendrein noch die Verleihkosten, weil die ArbeiterInnen im eigenen Haus herumgereicht werden.

Angesichts dieser vielen Vorteile für das Kapital hatte die SPD-Grünen-Regierung mit den Hartz-Gesetzen freie Bahn für ungehemmte Leiharbeit geschaffen:

Mit der Einführung der sogenannten „Personal-Service-Agenturen“ wurde begonnen, Arbeitslose zur Leiharbeit zu zwingen, um sie auf diese Weise einerseits aus dem Leistungsbezug (und den Arbeitslosenstatistiken) zu drängen und sie andererseits als Billig-Arbeitskräfte für das Kapital verfügbar zu machen.

Mit Hartz I fiel die Begrenzung der Überlassungshöchstdauer für LeiharbeiterInnen weg, die bis dahin bei 24 Monaten gelegen hatte; das Verbot für Verleihfirmen wurde aufgehoben, Beschäftigte nur für die Dauer ihrer Tätigkeit im Entleihbetrieb einzustellen; die Wiedereinstellungssperre wurde abgeschafft und es wurde verfügt, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz („Zeitarbeitnehmer müssen wie die Stammbelegschaft des Entleihers bezahlt und behandelt werden“) nicht gilt, wenn ein anders lautender Tarifvertrag mit der Verleihfirma besteht. Diese häufig von gelben Gewerkschaften abgeschlossenen Tarifverträge setzen in der Regel Löhne fest, die – wie beschrieben - deutlich unter den normalen Tariflöhnen der Entleihbetriebe liegen.

Die Kampagne der IG Metall

Eine Kampagne zur Leiharbeit unter dem Titel „Gleiches Geld für gleiche Arbeit!“ wurde kürzlich von der IG Metall ins Leben gerufen. Der Untertitel dieser Kampagne „Leiharbeit fair gestalten“ zeigt bereits, dass es sich hierbei nicht um eine Aktion handelt, die konsequent die Interessen der Beschäftigten - in regulärer wie in Leiharbeit – aufgreift. Das wäre auch eine besondere Überraschung angesichts der Tatsache, dass die IG-Metall-Führung schon seit Jahren die Ausweitung der Leiharbeit ausdrücklich gebilligt hat.

Anlässlich der Einführung der PS-Agenturen entblödete sich der damalige IGM-Chef Zwickel 2002 zum Beispiel nicht, davon zu sprechen, dass „die vermittlungsorientierte Leiharbeit über Personal-Service-Agenturen für Langzeitarbeitslose und für Arbeitslose mit Vermittlungsproblemen (...) neue Chancen [eröffnet], in den ersten Arbeitsmarkt zu gelangen.“ (Metall-Pressedienst 121/2002)

Ein Zwickel wusste damals schon ganz genau, dass er Unsinn erzählt. Leiharbeit dient gerade zur Reduzierung der Stammbelegschaften. Als ob sie also ein Mittel wäre, Arbeitslose in feste Jobs zu bringen!

Unter Zwickels Nachfolger Huber beklagt sich die IG Metall nun darüber, dass Leiharbeit „heute kaum noch zum flexiblen Ausgleich von Produktionsspitzen genutzt“ wird (Wirtschaft aktuell, 09/2008) und dass „Leiharbeit von den Unternehmen mehr und mehr gezielt dazu benutzt wird, Lohnkosten einzusparen und Profite zu maximieren“ (Fokus Leiharbeit, Themenbroschüre der IG Metall). Diese beiden Aussagen gegenübergestellt ergeben den Widersinn, da es sich bei beiden geschilderten Vorgängen um ein und dasselbe handelt! Der ganze Sinn und Zweck der Leiharbeit ist es, einen flexiblen „Puffer“ an Beschäftigten zu haben, die je nach Auftragslage ohne Zusatzkosten und völlig unbürokratisch angeheuert und wieder gefeuert werden können, und zwar „um Lohnkosten einzusparen und die Profite zu maximieren“.

Es ist ein Widersinn, Leiharbeit auf der einen Seite im Grundsatz zu befürworten und sich andererseits über die Folgen zu beklagen. Agiert die Gewerkschaftsführung in dieser Weise, ist es Heuchelei, denn sie weiß genau, wovon sie spricht.

Ein konsequenter Kampf der Beschäftigten für ihre Interessen müsste unter der Forderung nach dem Verbot der Leiharbeit geführt werden, wie die KPD sie bereits in der Broschüre „Gegen die Flexibilisierung der Arbeitszeit und der Arbeitsverhältnisse“ im April 2004 aufgestellt hat.

Natürlich heißt das nicht, dass wir – solange die Leiharbeit noch Realität ist – konkrete Kämpfe für die Verbesserung der Lage der KollegInnen in Leiharbeitsverhältnissen ablehnen würden. In diesem Sinne ist auch die Forderung der IG Metall nach „gleichem Geld für gleiche Arbeit“ zu begrüßen, wenn sie denn nicht auf dem Papier stehen bleibt und Ausgangspunkt für einen gezielten Kampf zur Durchsetzung dieser Forderung ist.

Zu begrüßen ist auch, dass die Kampagne der IG Metall konkret darauf abzielt, LeiharbeiterInnen in der Gewerkschaft zu organisieren. Damit wird der Spaltung der Belegschaften entgegengewirkt, die die Kapitalisten mit der Ausdehnung der Leiharbeit vorantreiben wollen. In diesem Sinne sehen wir es als wichtige Aufgabe von KommunistInnen in den Betrieben an, ihre KollegInnen mit Leihbeschäftigungsverhältnissen in die Gewerkschaften zu mobilisieren.

Für einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von 10 Euro netto! Für das Verbot der Leiharbeit!

Eine zentrale und strategisch sehr wichtige Forderung im Kampf für die gleichen Rechte aller Beschäftigten ist die Forderung nach einem flächendeckenden, gesetzlichen Mindestlohn. Ein solcher Mindestlohn würde auch dem Lohndumping durch Leiharbeit eine juristische Schranke setzen. Es ist zu begrüßen, dass diese Forderung sowohl vom DGB als auch von der Linkspartei erhoben wird. Die geforderten Beträge von 7,50 Euro bzw. 8 Euro sind jedoch viel zu niedrig. Der Mindestlohn muss eine Höhe haben, die zum Leben ausreicht. Deshalb fordert die KPD schon seit einiger Zeit einen flächendeckenden, gesetzlichen Mindestlohn von 10 Euro netto. Wer diese Forderung für unrealistisch hält, dem sei entgegengehalten, dass sich die Mindestlöhne, die im Postwesen und in der Baubranche bereits existieren, in der von uns geforderten Größenordnung bewegen.

Abgesehen davon ist es keine rechnerische Frage, ob es der Arbeiterklasse in Deutschland gelingt, einen solchen Mindestlohn gegen die Kapitalisten und ihre politischen Vertreter durchzusetzen. Es ist vielmehr eine Frage des politischen Kräfteverhältnisses, der Organisierung und der Kampfentschlossenheit der ArbeiterInnen. Dasselbe gilt für die Forderung nach dem Verbot der Leiharbeit.
| Roter Morgen 2/2008
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