Arbeit
und Gesellschaft
1.) Industrie-
und Handelsunternehmen, Banken und Versicherungskonzerne, die Massenmedien sowie
der große Grundbesitz werden entschädigungslos enteignet und in Staatseigentum
überführt, um die Grundlagen für eine sozialistische Wirtschaftsordnung ohne
Ausbeutung, Arbeitslosigkeit, Arbeitshetze, Inflation und Wohnungsnot zu legen.
2.) Die
chaotische, krisenhafte kapitalistische Wirtschaftsordnung, in deren Mittelpunkt
die Jagd nach Profit steht, wird einer gesellschaftlich koordinierten und geplanten
Produktion weichen, die der Befriedigung der Bedürfnisse des Volkes dient. Die
Koordinierung und Planung der Produktion sowie der Verteilung der Produkte muß
von Anfang an auf einer Verbindung von staatlichen und gesellschaftlichen, z.B.
gewerkschaftlichen, Aktivitäten beruhen.
3.) Die
arbeitenden Menschen haben das Recht, sich zu allen Fragen des gesamtgesellschaftlichen
Wirtschaftsplans jederzeit zu äußern und diesen Plan vor seiner Verabschiedung
zu diskutieren. Die Belegschaften haben das Recht, den Teilplan für ihren Betrieb
bzw. ihre Wirtschaftseinheit vor der Verabschiedung zu diskutieren. Die Entscheidung
über den Gesamtplan wird durch das oberste Organ der Rätedemokratie getroffen.
Der Plan gibt dann verbindlich den Rahmen vor, innerhalb dessen die einzelnen
Betriebe eigenverantwortlich und selbständig handeln, wobei sie gegenüber der
Gesellschaft rechenschaftspflichtig bleiben. Im Zuge der Durchführung des Plans
werden die praktischen Erfahrungen ständig zur Verbesserung und Konkretisierung
genutzt.
4.) In
den Betrieben und sonstigen Wirtschaftseinheiten haben die arbeitenden Menschen
das Recht, an allen Entscheidungen mitzuwirken, die die Produktion und die Arbeitsbedingungen
betreffen. Ent- sprechend den jeweiligen Bedingungen müssen sie Rechte erhalten,
auf die Besetzung der Betriebsleitung Einfluß zu nehmen und diese zukontrollieren.
Sie haben das Streikrecht. Die Kontrolle über Produktion und Verteilung durch
die Belegschaft des jeweiligen Betriebs wird durch überbetriebliche Kontrollorgane
der arbeitenden Menschen ergänzt, die jederzeit unangemeldet kontrollieren können.
5.) Die
Ausplünderung der Gesellschaft durch die Banken, die Verschleuderung gesellschaftlicher
Mittel durch Spekulation, der Kapitalexport, das Streben nach Eroberung ausländischer
Märkte usw. werden sofort beseitigt. Wirtschaftliche Verschwendung und Produktion
von Verschleiß- und Schunderzeugnissen werden sofort drastisch reduziert, der
bürokratische Verwaltungsapparat in Staat und Wirtschaft wird abgebaut. Ausgehend
vom derzeitigen Stand der Produktivkräfte und unter Berücksichtigung der Freisetzung
der schöpferischen Kräfte der arbeitenden Menschen und der Beseitigung der Arbeitslosigkeit
wird es möglich sein, relativ schnell die Arbeitszeit erheblich zu verkürzen,
Akkord-, Schicht- und Nachtarbeit sowie Überstunden drastisch einzuschränken,
soziale Mißstände zu beseitigen und den Lebensstandard zu erhöhen.
6.) Die
Bezahlung erfolgt nach dem Leistungsprinzip. Ungerechtfertigte und überhöhte
Einkommensunterschiede werden sofort drastisch reduziert und nach und nach weiter
abgebaut, wobei das Tempo der Verringerung der Einkommensunterschiede von den
materiellen Möglichkeiten und insbesondere von den Fortschritten beim Abbau
der Teilung der Gesellschaft in Leitende und Spezialisten einerseits und Ausführende
andererseits abhängt.
7.) Durch
die Beseitigung der Herrschaft der Monopole und insbesondere der Großbanken
über den Staat entfällt die steuerliche Ausplünderung der arbeitenden Menschen.
Indirekte Steuern werden sofort beseitigt. Wenn noch Steuern erhoben werden,
wird das Steuersystem für jede Staatsbürgerin und jeden Staatsbürger klar und
durchsichtig sein. Der Staat muß weitaus billiger arbeiten als der bürgerliche
Staat. Das Finanzgebaren des Staates muß weitgehend offengelegt werden und kontrollierbar
sein.
8.) Der
Kapitalismus hat die Umwelt des Menschen in einem solchen Maße zerstört, daß
eine der wichtigsten Aufgaben der Arbeitermacht darin bestehen wird, diese Schäden
so weit und so schnell wie möglich zu beseitigen. Die sozialistische Produktion
muß so organisiert werden, daß mit den natürlichen Ressourcen des Menschen möglichst
schonend umgegangen wird. Es werden rasche und wirksame Maßnahmen zum Schutz
der Umweltergriffen, insbesondere:
10.) Durch
die allseitige Entwicklung sowohl der Städte als auch des Landes in Bezug auf
Produktion, Kultur und Infrastruktur wird der vom Kapitalismus ererbte Gegensatz
von Stadt und Land, unter dem sowohl die Stadt- als auch die Landbevölkerung
leidet, so rasch wie möglich abgebaut.
11.) Die
Jugend verkörpert die Zukunft der Gesellschaft. Vor allem soll sie lernen, selbständig
und verantwortlich zu handeln. Der sozialistische Staat wird deshalb dafür sorgen,
daß die Jugend ihre Freizeit möglichst weitgehend selbst gestalten kann. So
wird er freie Jugendhäuser und eigene Initiativen der Jugendlichen unterstützen.
Ebenso soll die Jugend schon möglichst früh auf freiwilliger Basis in die Verwaltung
von Staat und Wirtschaft einbezogen werden, damit sie aktiv an der Zukunft der
sozialistischen Gesellschaft mitarbeiten kann.
12.) Im
Sozialismus wird die völlige rechtliche Gleichstellung der Frau sofort hergestellt.
Kindererziehung und Haushalt werden als gesellschaftliche Aufgaben betrachtet,
und entsprechende Einrichtungen werden rasch geschaffen (Kinderkrippen und Kindergärten
in ausreichender Zahl mit Öffnungszeiten, die an die Arbeitszeiten angepaßt
sind; Essen in Kindergarten, Schule, Betrieb usw.). In Ausbildung und Beruf
werden Maßnahmen zur Herstellung gleicher Chancen und zur besonderen Förderung
von Frauen getroffen. Aber die vollständige Gleichstellung der Frau, die Beseitigung
jeder Form gesellschaftlicher Benachteiligung gegenüber dem Mann, kann nicht
allein durch Gesetze und soziale Maßnahmen erreicht werden. Sie muß erkämpft
werden. Dieser Kampf muß sich auch gegen patriarchalische Traditionen und Verhaltensweisen
und gegen rückständige Anschauungen richten.
13.) Mit
der Beseitigung der Ausbeutung und Unterdrückung der arbeitenden Menschen wird
auch die besondere Ausbeutung und Unterdrückung der ausländischen Arbeiterinnen
und Arbeiter abgeschafft. Alle, die in Deutschland bleiben wollen, erhalten
die deutsche Staatsbürgerschaft zuerkannt. Sie bekommen damit gleiche Rechte,
und zwar unabhängig davon, ob sie die bisherige Staatsbürgerschaft behalten
wollen. Sie haben das Recht, ihre Kultur frei zu pflegen.
14.) Die
alten Menschen sind im Kapitalismus abgeschrieben, da sie nicht ausreichend
Profit bringen. Sie zählen nur noch als Konsumenten. Sie sind vom gesellschaftlichen
Leben abgeschnitten und vegetieren oft nur am Rande des Existenzminimums. Häufig
sind sie auf Sozialhilfe angewiesen. Im Sozialismus erhält jeder alte Mensch
durch Einführung einer existenzsichernden Mindestrente die Möglichkeit, selbständig
zu leben. Statt Altenghettos werden ausreichend altengerechte Wohnun- gen und
Zimmer in den Wohngebieten angeboten, um so alte Men-schen zu integrieren. Bewußt
wird die aktive Teilnahme von alten Menschen am gesellschaftlichen Leben gefördert,
um so auch von ihren Erfahrungen zu lernen.
15.) Das
Bildungssystem wird grundlegend umstrukturiert. Es muß die Aufhebung der Trennung
von Kopf- und Handarbeit fördern. Jeder soll die für ihn bestmögliche Bildung
und Ausbildung erhalten. Um bestehende Ungleichheiten abzubauen, erhalten Arbeiter-
und Bauernkinder besondere Förderung. Eliteschulen werden abgeschafft. Wir streben
ein Schulsystem an, das von allen gemeinsam durchlaufen wird. Die Trennung von
Schule und Produktion wird durch den polytechnischen Unterricht, der der Vorbereitung
auf das Berufsleben dient, aufgehoben. Der Lehrkörper wird von den arbeitenden
Menschen kontrolliert, die Rechte der Eltern und Schüler werden erweitert. Die
Inhalte des Unterrichts sollen der Weiterentwicklung der sozialistischen Gesellschaft
dienen. Eine kritische Auseinandersetzung mit Mängeln und Schwächen der Gesellschaft
wird gefördert. Es sollen selbstbewußte junge Menschen heranwachsen, die ihr
Schicksal in die Hand nehmen und Verantwortung für die Gesellschaft tragen.
Die Menschen müssen die Möglichkeit haben, ihr ganzes Leben lang zu lernen und
das erworbene Wissen mit ihren praktischen Tätigkeiten zu verbinden.
16.) Die
Kultur wird vom sozialistischen Staat gefördert. Zum einen werden Möglichkeiten
geschaffen, daß möglichst viele Menschen selbst kulturell tätig werden können,
zum anderen sollen die Menschen die Möglichkeit haben, gute Kultur zu konsumieren.
Die Kultur soll vielfältig sein und den verschiedenen Bedürfnissen nach schöpferischer
Aktivität, Unterhaltung, Bildung usw. entsprechen. Es darf keine staatliche
Einheits-Kultur geschaffen werden. Kultur menschenverachtenden, z.B. rassistischen,
völkerverhetzenden und pornographischen Inhalts wird verboten.
Politisches
Leben
17.) Die
Gewaltinstrumente des Kapitals - Militär, Polizei, Geheimdienste, Justiz usw.
- werden in der sozialistischen Revolution zersetzt, entwaffnet und zerschlagen.
Statt ihrer wird aus den Reihen der arbeitenden Menschen eine neue Staatsmacht
aufgebaut, die den arbeitenden Menschen dient. Alle Instrumente des Arbeiterstaates,
die sich in der Revolution herausbilden werden, insbesondere seine bewaffneten
Organe, müssen von Beginn an der demokratischen Kontrolle durch die arbeitenden
Menschen unterliegen.
18.) An
die Stelle des bürgerlichen Parlaments und der bürgerlichen Regierung wird eine
Rätedemokratie treten. Die Räte sind auf allen Ebenen die Machtorgane des neuen
Staates. Sie werden in direkter und geheimer Wahl von den Staatsbürgerinnen
und -bürgern gewählt. Sie müssen regelmäßig Rechenschaft über ihre Tätigkeit
ablegen und können von den Wählerinnen und Wählern jederzeit - also auch vorzeitig
- abgewählt werden. Möglichst viele Abgeordnete sollen ihre Berufstätigkeit
für die Zeit, in der sie Abgeordnete sind, nicht unterbrechen, damit die Entscheidungen
der Räte nicht nur von Berufspolitikern gefällt werden. Abgeordnete erhalten
als Entschädigung für ihre Tätigkeit nicht mehr als einen durchschnittlichen
Facharbeiterlohn. Entsprechend den gegebenen Möglichkeiten sollen auch Jugendliche
in die Räte gewählt werden.
19.) Soweit
möglich, werden Entscheidungen auf lokaler Ebene und durch die Betroffenen selbst
bzw. unter maximaler Einbeziehung der Betroffenen gefällt.
20.) Es
herrscht Meinungs-, Rede-, Demonstrations-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit.
Forschung und Lehre sowie die Künste werden im Rahmen der Beschlüsse der Räte
sowie anderer gesellschaftlicher Organisationen gefördert. Es wird allen in
diesem Bereich tätigen Menschen ein weiter Spielraum garantiert. Die Medien
werden verstaatlicht und von der Gesellschaft entsprechend von ihr selbst gesetzten
Regeln genutzt. Jeder hat entsprechend diesen Regeln aktiv und passiv Zugang
zu den Medien. Sie werden so weit wie möglich lokal verwaltet. Überall muß Platz
für eine freie, ungeschminkte Auseinandersetzung über die Weiterentwicklung
der Gesellschaft, über Mängel und Schwächen, über Alternativen usw. sein. Sexuelle
Betätigung wird vom Staat grundsätzlich als Privatsache der Beteiligten angesehen
sowie gegen Diskriminierungen geschützt, sofern dabei keine physische oder psychische
Gewalt ausgeübt wird oder sonst Rechte anderer beeinträchtigt werden.
21.) Bestraft
werden kann man nur für Handlungen, die gesetzlich definiert und mit Strafe
bedroht sind. Folgende Freiheiten werden abgeschafft:
- das Recht, Organisationen
zu bilden, die den Sozialismus stürzen und den Kapitalismus wiederherstellen
bzw. dies vorbereiten sowie Propaganda dafür betreiben wollen;
- das Recht auf Ausbeutung
und auf Privateigentum an Produktionsmitteln, mit denen andere ausgebeutet
werden;
- das Recht auf großen
Grundbesitz. Grundbesitz ist nur zum Eigenbedarf gestattet;
- das Recht auf faschistische
und rassistische Propaganda und Organisierung;
- die Finanzierung politischer
und gesellschaftlicher Organisationen aus dem Ausland.
22.) Der
sozialistische Staat wird sich im Kampf gegen konterrevolutionäre Bestrebungen
vor allem auf die arbeitenden Menschen selbst stützen. Es muß ein ständiger
Kampf gegen die Gefahr geführt werden, daß sich solche Organe des Staates wie
Militär, Polizei und Geheimdienst verselbständigen und von den Interessen der
arbeitenden Menschen loslösen. So werden in der Armee formaler Drill, Kadavergehorsam
sowie Dienstgradunterschiede und -abzeichen abgeschafft. Die Soldaten müssen
Einfluß auf die Ernennung von Offizieren und die Besetzung von leitenden Funktionsebenen
nehmen können. Entsprechendes gilt in der Polizei. Das Recht auf Wehrdienstverweigerung
wird gewährlei- stet. Der Geheimdienst untersteht wie jedes staatliche Organ
den Räten. Die grundlegende Orientierung seiner Tätigkeit und seine Arbeitsmethoden
unterliegen der öffentlichen Diskussion und Kontrolle. Die führenden Personen
des Geheimdienstes sind der Öffentlichkeit bekannt. Das sozialistische Deutschland
wird kein Überwachungsstaat sein. Die systematische Erfassung von allem und
jedem ist den Staatsorganen verboten. Die Einrichtungen, die der Imperialismus
zur Überwachung der Bürgerinnen und Bürger geschaffen hat, werden zerstört.
Jegliche Form von Folter ist verboten.
23.) Jede
staatliche Tätigkeit unterliegt der unmittelbaren Kontrolle der zuständigen
Räte und so weit wie möglich der unmittelbaren Kontrolle und Einflußnahme seitens
der Staatsbürgerinnen und Staatsbürger. Die Regierung, die Verwaltung und alle
Staatsangestellten (außer den Richtern) unterliegen den Weisungen der Räte.
Auf die Besetzung besonders wichtiger Stellen in Staat und Verwaltung (z.B.
Regierung bzw. Exekutivorgane der Räte auf den unteren Ebenen, Richter, Lehrer,
Leitungspersonen von Medien, Offiziere, führende Personen von Polizei und Geheimdienst)
können die Staatsbürgerinnen und -bürger entsprechend den gegebenen Möglichkeiten
unmittelbaren Einfluß nehmen.
24.) Um
die Kontrolle des Staates durch die Staatsbürgerinnen undStaatsbürger zu ermöglichen,
sind die Räte sowie die Regierung und Verwaltung verpflichtet, nicht nur ihre
Beschlüsse und Entscheidun- gen offenzulegen, sondern auch die Ziele und Interessen,
die damit verbunden sind, die Methoden der Durchführung und die Resultate. Beispielsweise
sind Staatsorgane bei der Festsetzung von Preisen verpflichtet, die Selbstkosten
sowie die Beweggründe anzugeben, aus denen heraus ein bestimmter Preis über
bzw. unter den Selbstkosten zuzüglich des durchschnittlichen Gewinnprozentsatzes
festgelegt wird, damit eine gesellschaftliche Diskussion über die Preispolitik
ermöglicht wird.
25.) Der
Verwaltungsapparat wird so weit wie möglich vereinfacht. Verordnungen, Vorschriften
und Formulare müssen ebenfalls so einfach wie möglich sein. Jeder Ansatz zu
Bürokratie muß bekämpft werden. Staatsangestellte werden entsprechend den Löhnen
in Industrie und Handel bezahlt. Sie nehmen regelmäßig an der Produktion teil.
Das Berufsbeamtentum wird abgeschafft.
26.) Der
Staatsapparat darf nicht die Beute von Parteien sein. Eine Finanzierung politischer
Parteien aus dem Staatshaushalt ist verboten. Parteien müssen sich ausschließlich
auf freiwilliger Grundlage aus Beiträgen und Spenden ihrer Mitglieder und Anhänger
finanzieren.
27.) Kirche
und Staat werden getrennt. Kirchensteuer und religiöse Kindererziehung an den
Schulen werden abgeschafft. Der sozialistische Staat wird die religiösen und
weltanschaulichen Überzeugungen der Staatsbürger als deren Privatsache betrachten
und das Recht auf freie Religionsausübung im Rahmen der Gesetze gewährleisten.
28.) Die
Richter sind unabhängig gegenüber anderen Stellen des Staates, müssen aber in
geeigneter Weise der Kontrolle durch gesellschaftliche Organisationen und durch
die arbeitenden Menschen selbst unterliegen. Jede staatliche Maßnahme ist durch
Gerichte überprüfbar. Auf Rechtsanwälte darf kein staatlicher Einfluß ausgeübt
werden, soweit sie im Rahmen der Gesetze ihre Funktionen ausüben.
29.) Die
Justiz ist kostenlos. Die gesetzlichen Bestimmungen werden so weit wie möglich
vereinfacht. Ziel der Strafjustiz ist vor allem der Schutz der Menschen und
der sozialistischen Gesellschaft gegen Kriminalität und gegen Versuche, den
Kapitalismus wiederherzustellen. Im Strafverfahren kann nur der- jenige verurteilt
werden, dem seine Straftat nachgewiesen wurde. Strafgefangene müssen während
und nach der Haft so behandelt werden, daß sie die Chance der Resozialisierung
haben. Ihre Menschenwürde muß geachtet werden.
30.) Das
sozialistische Deutschland wird ein Rechtsstaat sein, in dem die Gesetze für
jeden gelten. Dadurch wird es sich vom angeblichen Rechtsstaat der BRD unterscheiden,
in dem das gleiche Recht für jeden nur formal ist, in dem diverse Gesetzesverstöße
und sogar Verbrechen der Reichen als Kavaliersdelikte oder gar nicht geahndet
werden. Ebenso wird es sich vom Willkürregime der SED unterscheiden, in dem
die Politbürokratie über den Gesetzen stand.
Außenbeziehungen
31.) Das
sozialistische Deutschland wird strikt seine Unabhängigkeit wahren und die Unabhängigkeit
anderer Staaten achten. Es wird keine fremden Truppen und Militärstützpunkte
auf seinem Boden dulden. Alle imperialistischen Verträge werden annuliert. Auslandsschulden
an imperialistische Mächte werden nicht anerkannt. Schulden industriell wenig
entwickelter sowie abhängiger Staaten gegenüber deutschen Monopolen und dem
deutschen Staat werden gestrichen. Das Eigentum ausländischer Kapitalisten in
Deutschland wird entschädigungslos enteignet und in Staatseigentum überführt.
Alle Verträge, die die Ausbeutung anderer Völker und Nationen durch den deutschen
Imperialismus zum Gegenstand haben, werden aufgehoben. Das sozialistische Deutschland
wird für das Selbstbestimmungsrecht aller Völker und Nationen eintreten. Es
wird keine Auslandsschulden aufnehmen und auch nicht andere Staaten durch Kredite
versklaven. Der Export von Waren dient nicht der Eroberung fremder Märkte, sondern
der Befriedigung der Bedürfnisse der arbeitenden Menschen und zur Finanzierung
der dazu notwendigen Importe. Durch das Außenhandelsmonopol des Staates wird
die Einhaltung dieser Grundsätze gewährleistet.
32.) Grundlage
der Außenpolitik des sozialistischen Deutschlands werden die Prinzipien der
Nichteinmischung, des gegenseitigen Vorteils und der Völkerfreundschaft sein.
Ebenso wird es solidarisch mit dem Kampf der Arbeiter aller Länder für den Sozialismus
und dem Kampf aller Völker gegen den Imperialismus sein. Befreiten Völkern und
anderen sozialistischen Staaten wird es gegenseitige brüderliche Hilfe und Beziehungen
anbieten. Es wird jede imperialistische Aggressions- und Kriegspolitik energisch
bekämpfen und bestrebt sein, seine Beziehungen zu den noch kapitalistischen
Staaten auf der Grundlage der friedlichen Koexistenz zuregeln. Es wird mit aller
Kraft für die weltweite Vernichtung von Massenvernichtungswaffen eintreten.
Es wird mit den Imperialisten keine Geschäfte auf Kosten der Völker abschließen.
Ebenso wird es keine Vorherrschaft über andere Länder anstreben und keine Gebietsansprüche
gegenüber anderen Staaten erheben. Erst wenn der Sozialismus auf der ganzen
Welt gesiegt hat, wird es dauerhaften Frieden geben.